Ein therapeutischer Prozess beginnt ja oft lange bevor eine professionelle psychotherapeutische Hilfe aufgesucht wird.
Wenn Sie eine solche Hilfe suchen, sich informieren, um eine Therapie zu beginnen, brauchen Sie vorab keine Überweisung eines Arztes.
In einem Erstgespräch haben Sie Zeit und Raum, Informationen über eine mögliche Behandlung, die Art und Weise der Therapie in Erfahrung zu bringen.
Danach folgen vier ´probatorische Sitzungen´, vier Termine, in denen wir den therapeutischen Prozess ´probieren´ – versuchen herausarbeiten, welche Themen wirklich von Bedeutung sind, welche therapeutischen Wege aufgesucht werden sollen und ob wir diese Arbeit gemeinsam aufnehmen.
Wenn Sie die Kosten für die Therapie nicht selber tragen, muss bereits in den ersten Terminen ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse oder Beihilfe gestellt werden.
Wenn Sie keine aktenkundige Therapie aufnehmen möchten, (z.Bsp. wenn Sie vorhaben, lebenslang beamtet zu werden) ist auch eine Therapie möglich, deren Finanzierung Sie selbst leisten. Die Kosten können individuell koordiniert werden.
Dann können die Beratungsgespräche oder die Therapie beginnen.
Die Beratung oder Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz mit Erwachsenen, sowie Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre kann bei Bedarf auch online per Video durchgeführt werden. Wir arbeiten dann mit einem Programm, welches in Bezug auf Datensicherheit und Persönlichkeitsschutz von der Ärzte– und Psychotherapeutenkammer zertifiziert ist.
Der therapeutische Prozess, die Hintergründe, Inhalte, sowie Ihre Daten unterliegen der Schweigepflicht. Diese gilt verbindlich.
Die übliche Dauer einer Einzelsitzung beträgt 50 Minuten. Meistens sind dies als wöchentlicher Termin organisiert. Abweichungen, Doppelstunden oder Termine in kürzeren Abständen sind je nach thematischen Bedarf möglich.
Pauschal kann die Dauer einer therapeutischen Entwicklung nicht vorherbestimmt werden. Wie viele Sitzungen hilfreich und notwendig sind, ist individuell unterschiedlich. Es lassen sich aber frühzeitig Rahmenbedingungen erkennen, ob 1- 10 Beratungsgespräche, eine Kurzzeittherapie bis 25 Sitzungen oder eine Langzeittherapie sind nützlich notwendig sein werden. Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie darüber hinaus zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen. Einige private Krankenversicherungen grenzen die Anzahl der Psychotherapiesitzungen ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie.
Die probatorischen Sitzungen (auch Probesitzungen genannt) finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag eine Psychotherapie einschließt) erstattet.
Die Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nach ordnungsgemäßer Antragstellung die Kosten für die Psychotherapie. Die probatorischen Sitzungen werden wie das Erstgespräch von der Krankenversicherung übernommen, auch, wenn keine gemeinsame weiterführende Behandlung stattfindet. Die Kosten für eine Sitzung á 50 Min. beträgt zwischen 103 und 150 Euro. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Im Kostenerstattungsverfahren ist darüber hinaus eine medizinische Dringlichkeit einer Psychotherapie vom Hausarzt schriftlich festzustellen.
Nach einer Auflistung von mindestens drei von Ihnen kontaktierten Psychotherapeuten / Psychotherapeutinnen, bei denen sie keinen Behandlungsplatz in zumutbarer Zeit erhalten, kann die Krankenkasse eine Übernahme der Behandlungskosten bestätigen.
Ohne jede Formalitäten kann bei Selbstzahlung die Therapie unmittelbar beginnen.
für Erwachsene kann dies von Bedeutung sein, wenn Sie vorhaben, sich lebenslang verbamten zu lassen. Die Therapie wird nicht aktenkundig.
Selbstzahlenden biete ich im Rahmen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) bei Kindern- und Jugendlichen individuell vereinbarte Sätze an.
Bei musiktherapeutischen und psychotherapeutischen Sitzungen nach Heilpraktikergesetz werden Kosten unabhängig von der GOP vereinbart. Eine mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen sollte vorab mit dieser koordiniert werden.
In der Regel belaufen sich die Kosten je 60 Minuten bei 100 Euro.
Menschen, welche sich in besonderen finanziellen Notlagen befinden, können einen erniedrigten Satz erhalten
Eine kostengünstige und ebenfalls sehr effektive Möglichkeit für Selbstzahler ist die Gruppentherapie. Sprechen Sie mich bei Interesse direkt darauf an.
Termine, die nicht frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, werden voll in Rechnung gestellt.