Psychologische Beratungsgespräche

Suchen Sie nach einer Beratung bei persönlichen Krisen oder Ängsten? Möchten Sie achtsamer im Alltag werden oder stehen Sie vor individuellen Herausforderungen?

In der Praxis Klangfenster bietet Dorothea Mieth, Dipl. Psychologin, mittwochs und freitags psychologische Beratungsgespräche an.

Beratungsangebote zu folgenden Themen

Wege zum Gespräch

Ablauf psychologischer Beratungsgespräche

Bei einem Erstgespräch lernen wir uns zunächst kennen und erfassen Ihre aktuelle Situation: Was möchten Sie in Ihrem Leben verändern? Was fordert Sie heraus? Wie möchten Sie sich fühlen?

Am Ende dieser Sitzung können Sie entscheiden, ob wir uns zu weiteren Sitzungen treffen, oder nicht.

Wenn Sie sich für weitere Beratungsgespräche entscheiden, starten wir unsere Sitzungen. 

Transparenz

Überblick über die Kosten

Unsere Gespräche dauern in der Regel 50 Minuten. Es werden Kosten von 70,00 € pro Sitzung erhoben. Das Erstgespräch kostet 50,00 €.

Diese psychologischen Beratungsgespräche werden nicht über die Krankenkassen abgerechnet. Prinzipiell ist jeder Klient Selbstzahler, unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Unsere Sprechtage

Bei Anfragen für ein Erstgespräch per E-Mail bitte ich Sie darum, Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der Sie zu erreichen sind. Ihre persönlichen Daten behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich.

Zeit für den ersten Schritt

Jetzt ein Erstgespräch anfragen

Sie haben den Wunsch nach Veränderung? 
In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und schauen, wie wir Ihnen helfen können. Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Mail.

Ein therapeutischer Prozess beginnt ja oft lange bevor eine professionelle psychotherapeutische Hilfe aufgesucht wird.
Wenn Sie eine solche Hilfe suchen, sich informieren, um eine Therapie zu beginnen, brauchen Sie vorab keine Überweisung eines Arztes.
In einem Erstgespräch haben Sie Zeit und Raum, Informationen über eine mögliche Behandlung, die Art und Weise der Therapie in Erfahrung zu bringen.
Danach folgen vier ´probatorische Sitzungen´, vier Termine, in denen wir den therapeutischen Prozess ´probieren´ – versuchen herausarbeiten, welche Themen wirklich von Bedeutung sind, welche therapeutischen Wege aufgesucht werden sollen und ob wir diese Arbeit gemeinsam aufnehmen.
Wenn Sie die Kosten für die Therapie nicht selber tragen, muss bereits in den ersten Terminen ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse oder Beihilfe gestellt werden.
Wenn Sie keine aktenkundige Therapie aufnehmen möchten, (z.Bsp. wenn Sie vorhaben, lebenslang beamtet zu werden) ist auch eine Therapie möglich, deren Finanzierung Sie selbst leisten. Die Kosten können individuell koordiniert werden.

Dann können die Beratungsgespräche oder die Therapie beginnen.

 

Video-Therapie und Beratung

Die Beratung oder Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz mit Erwachsenen, sowie Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre kann bei Bedarf auch online per Video durchgeführt werden. Wir arbeiten dann mit einem Programm, welches in Bezug auf Datensicherheit und Persönlichkeitsschutz von der Ärzte–  und Psychotherapeutenkammer zertifiziert ist.

 

Schweigepflicht in der Psychotherapie

Der therapeutische Prozess, die Hintergründe, Inhalte, sowie Ihre Daten unterliegen der Schweigepflicht. Diese gilt verbindlich.

 

Dauer der Psychotherapiesitzungen

Die übliche Dauer einer Einzelsitzung beträgt 50 Minuten. Meistens sind dies als wöchentlicher Termin organisiert. Abweichungen, Doppelstunden oder Termine in kürzeren Abständen sind je nach thematischen Bedarf möglich.

 

Dauer der Therapie:

Pauschal kann die Dauer einer therapeutischen Entwicklung nicht vorherbestimmt werden. Wie viele Sitzungen hilfreich und notwendig sind, ist individuell unterschiedlich. Es lassen sich aber frühzeitig Rahmenbedingungen erkennen, ob 1- 10 Beratungsgespräche, eine Kurzzeittherapie bis 25 Sitzungen oder eine Langzeittherapie sind nützlich notwendig sein werden. Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie darüber hinaus zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen. Einige private Krankenversicherungen grenzen die Anzahl der Psychotherapiesitzungen ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie.

 

Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen

Die probatorischen Sitzungen (auch Probesitzungen genannt) finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag eine Psychotherapie einschließt) erstattet.

 

Kostenerstattung der Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche durch die Krankenversicherung

Die Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nach ordnungsgemäßer Antragstellung die Kosten für die Psychotherapie.  Die probatorischen Sitzungen werden wie das Erstgespräch von der Krankenversicherung übernommen, auch, wenn keine gemeinsame weiterführende Behandlung stattfindet. Die Kosten für eine Sitzung á 50 Min. beträgt zwischen 103 und 150 Euro. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Im Kostenerstattungsverfahren ist darüber hinaus eine medizinische Dringlichkeit einer Psychotherapie vom Hausarzt schriftlich festzustellen.
Nach einer Auflistung von mindestens drei von Ihnen kontaktierten Psychotherapeuten / Psychotherapeutinnen, bei denen sie keinen Behandlungsplatz in zumutbarer Zeit erhalten, kann die Krankenkasse eine Übernahme der Behandlungskosten bestätigen.

 

Psychotherapiekosten selbst zahlen

Ohne jede Formalitäten kann bei Selbstzahlung die Therapie unmittelbar beginnen.
für Erwachsene kann dies von Bedeutung sein, wenn Sie vorhaben, sich lebenslang verbamten zu lassen. Die Therapie wird nicht aktenkundig.
Selbstzahlenden biete ich im Rahmen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) bei Kindern- und Jugendlichen individuell vereinbarte Sätze an.

Bei musiktherapeutischen und psychotherapeutischen Sitzungen nach Heilpraktikergesetz werden Kosten unabhängig von der GOP vereinbart. Eine mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen sollte vorab mit dieser koordiniert werden.
In der Regel belaufen sich die Kosten je 60 Minuten bei 100 Euro.
Menschen, welche sich in besonderen finanziellen Notlagen befinden, können einen erniedrigten Satz erhalten

Eine kostengünstige und ebenfalls sehr effektive Möglichkeit für Selbstzahler ist die Gruppentherapie. Sprechen Sie mich bei Interesse direkt darauf an.

 

Ausfallhonorar

Termine, die nicht frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, werden voll in Rechnung gestellt.